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Information für alle – Barrierefreiheit in der EDV

Die Gleichstellung behinderter Menschen scheint längst zur Selbstverständlichkeit einer offenen und modernen Gesellschaft geworden zu sein. Tatsächlich fand in Deutschland erst 1994 die Gleichstellung behinderter Menschen Eingang ins Grundgesetz. Seit 2002 legt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die Anforderungen und Bedingungen für eine barrierefreie Welt für behinderte oder beeinträchtigte Menschen fest. Wie sich diese Anforderungen auf die Informationstechnik auswirken, erläutert dieser Beitrag.

Barrierefrei ist nach dem BGG alles, was "für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar" ist (§ 4 BGG). Barrierefreiheit meint also nicht nur die Beseitigung von baulichen Barrieren, sondern auch den freien Zugang zu Systemen der Informationsverarbeitung oder zu Informationsquellen wie dem Internet. Und so entstand als Resultat aus dem BGG die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV). Die BITV gilt seit dem 17. Juli 2002 und ist für Internetauftritte deutscher Behörden verbindlich. Jedem privaten Unternehmen bleibt es weiterhin selbst überlassen, seine Internetseite barrierefrei zu erstellen. Vorreiter in Sachen Barrierefreiheit sind die USA. Dort gibt es seit 1990 das Behindertengleichstellungsgesetz ADA (Americans with Disabilities) und seit 1999 die Section 508 des ADA für alle Bundesbehörden und ihre Informationsangebote. Die Section 508 geht weiter als die BITV: Die gesamte Verwaltung und die Unternehmen, die im Auftrag der Verwaltung arbeiten, sind an ihre Einhaltung gebunden. Sicher ein Grund, warum bei Microsoft oder SAP die Barrierefreiheit längst zu den erklärten oder schon umgesetzten Zielen gehört.
In Deutschland zeigt sich heute im Internet ein großes Bewusstsein für die Barrierefreiheit, sodass sich viele barrierefreie Webseiten finden lassen. Für EDV-Programme gilt das nur zum Teil. Bisher gestalten Software-Unternehmen ihre Programme meist nur barrierefrei, wenn die rechtlichen Vorgaben der Zielmärkte es erfordern.

Wie kann Barrierefreiheit aussehen?

Die verschiedenen Beeinträchtigungen behinderter Menschen (Sehbehinderung, Blindheit, Farbenblindheit, eingeschränkte Mobilität, Lern- oder Hörbehinderung) stellen sehr unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit in der Informationstechnik. Die Möglichkeiten, Barrierefreiheit zu schaffen, reichen von simpelsten Mitteln bis zu ausgeklügelter Technik.

Beispielsweise kann auf die Farben Rot und Grün verzichtet werden, um Rot-Grün-Blinden den Informationszugang und -abruf nicht unnötig zu erschweren. Der Einsatz spezieller technischer Hilfsmittel (Geräte oder Programme) kann zudem sogar Menschen helfen, die gar nicht mehr sehen können:

  • Braillezeile: Die Braillezeile ist ein Ausgabegerät, das an den Computer angeschlossen wird. Sie stellt die Zeichen, die am Bildschirm erscheinen, in Blindenschrift (Brailleschrift) dar.
  • Screenreader: Ein Screenreader ist ein Bildschirmvorleseprogramm, das Blinden und Sehbehinderten die Informationen akustisch oder sensitiv (über eine Braillezeile) vermittelt. Bekannte Screenreader sind zum Beispiel JAWS, Blindows, OutSpoken oder BrItty.

Internetseiten und Programme, die für Braillezeile und Screenreader zugänglich sind, können übrigens auch am Mobiltelefon, Pocket-PC (PDA) oder Bordcomputer im Auto aufgerufen werden.

Was empfiehlt das W3C?

Damit die Vielfalt alternativer Ein- und Ausgabegeräte unterstützt werden kann, gibt es beim W3C (World Wide Web Consortium) die Barrierefreiheitsinitiative WAI (Web Accessibility Initiative). Außerdem hat das W3C im Mai 1999 die Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte erstellt: die WCAG 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines), die unter anderem auch der BITV als Grundlage diente. Sie umfasst folgende Regeln:

  • Bieten Sie für akustische und visuelle Inhalte zusätzlich Text-Äquivalente.
  • Sorgen Sie dafür, dass Farbinformationen auch in Schwarzweiß noch verständlich sind.
  • Trennen Sie strikt und zweckgemäß zwischen Struktur (mit Markup) und Design (mit Stylesheets).
  • Verwenden Sie eine natürliche Sprache. Machen Sie über Markup kenntlich, was keine natürliche Sprache ist (zum Beispiel Abkürzungen, fremdsprachliche Begriffe).
  • Verwenden Sie Tabellen nur für Tabelleninhalte und keinesfalls für Seiten-Layouts.
  • Sorgen Sie dafür, dass Seiten auch dann noch funktionieren, wenn ältere Browser eingesetzt oder bestimmte Browser-Funktionen deaktiviert sind.
  • Ermöglichen Sie es dem Benutzer, bewegte, scrollende oder sich automatisch ändernde Objekte anzuhalten oder in ihrer Bewegung zu verlangsamen.
  • Denken Sie an alle verfügbaren Ein- und Ausgabegeräte, um einen möglichst geräteunabhängigen Zugriff auf Inhalte und Funktionalität zu ermöglichen.
  • Gestalten Sie auch das Design geräteunabhängig (für Ein- und Ausgabegeräte).
  • Orientieren Sie sich an den W3C-Technologien und -Richtlinien.
  • Stellen Sie auf komplexen Seiten für die Benutzer Informationen bereit, die Zusammenhänge aufzeigen (zum Beispiel zwischen mehreren Bereichen einer Seite) und die Orientierung erleichtern.
  • Bieten Sie unterschiedliche Navigationsmehthoden, die klar und konsistent sind, damit Benutzer leichter finden, was sie suchen.
  • Gestalten Sie Seiten klar und einfach, sowohl sprachlich als auch im Layout.

Detaillierte Informationen zu jedem einzelnen der genannten Punkte finden Sie auf den Internetseiten des W3C.

Warum lohnt sich Barrierefreiheit?

Es gibt gute Gründe, Internetseiten und Programme barrierefrei anzubieten:

  • Hohe Produktqualität: Kunden stellen heutzutage hohe Ansprüche an die Usability von Produkten. Aber Usability und Barrierefreiheit sind nicht voneinander zu trennen.
  • Größtmögliche Reichweite: Ohne Barrierefreiheit schränken Unternehmen von vornherein ihre Zielgruppe ein und somit die Zahl ihrer Interessenten und potenziellen Kunden.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Im Wettbewerb mit anderen Anbietern bekommen solche mit barrierefreien Angeboten stets Pluspunkte. Und somit kann Barrierefreiheit bei der Kundenentscheidung das Zünglein an der Waage sein.

Von einer barrierefreien Benutzerführung profitieren also am Ende alle - Unternehmen wie Kunden.

Ein offizielles Barrierefrei-Zertifikat oder -Siegel gibt es zwar noch nicht, aber neben den WAI-Logos des W3C für barrierefreie Internetseiten gibt es Auszeichnungen sozialer Initiativen, zum Beispiel den BIENE-Award (BIENE = Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten). Die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen verleihen diese Auszeichnung in Form von goldenen, silbernen und bronzenen Bienen seit 2003, um Barrierefreiheit für Internet-Anbieter attraktiver zu machen.

Was heißt Barrierefreiheit für die Technikredaktion?

Die Anforderungen der Barrierefreiheit können schon bei der Erstellung von Internetseiten oder Programmen berücksichtigt werden und verursachen normalerweise keine Mehrkosten. Auch die benötigten technischen Zusatzkenntnisse halten sich in Grenzen. Wie aus den Empfehlungen des W3C deutlich wird, ist vor allem die redaktionelle Arbeit gefordert. Kürze und Prägnanz der Texte, Verständlichkeit und einfache Formulierungen sind zentrale Merkmale eines barrierefreien Informationsangebots. Deshalb ist die Mitwirkung von Technikredakteuren im Projektteam nicht zu unterschätzen, und zwar von der Planung bis zur Fertigstellung des Projekts, und sogar bei der fortwährenden Betreuung des barrierefreien Internet- oder Programm-Angebots. Nicht nur die Screenreader freuen sich, wenn (Sprach)Profis am Werk sind.

Internetseiten zum Thema


 


03.07.06
Diana Rahm - Technikredakteurin bei Comet Computer
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