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Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) - eine Herausforderung für die Technische Dokumentation
Wie wird sich das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) auf die Bedeutung der Technischen Dokumentation als Bestandteil eines Produkts auswirken?
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), am 1. Mai 2004 in Kraft getreten, regelt die Sicherheit von technischen Produkten. Dieses neue Gesetz löst das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) ab. Viele Regelungen aus diesen beiden Gesetzen wurden übernommen und sind nun in einem Gesetz vereint; bisherige Doppelregelungen, die oftmals zu Rechtsunsicherheit geführt haben, werden vermieden. Weiterhin werden im GPSG geltende EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz unterscheidet zwischen technischen Arbeitsmitteln, also Gütern die ausschließlich dem Arbeitsgebrauch dienen, und Verbraucherprodukten, die für den Konsummarkt bestimmt sind. Allein von den Verbraucherprodukten, so schätzt der TÜV-Süd, werden rund 90% von den Regelungen des GPSG betroffen sein. Das bedeutet, dass viele Hersteller sich zukünftig mit der Erfüllung einer gesetzeskonformen Sicherheit auseinandersetzen müssen. Von besonderer Bedeutung für die Sicherheit von Produkten ist nach dem GPSG die Technische Dokumentation, die in § 4 Abs. 2 und 4 sowie § 5 Abs. 1 GPSG Beachtung findet. Nach § 4 Abs. 2 dürfen Produkte nur in Verkehr gebracht werden, sofern bei bestimmungsgemäßer Anwendung und bei vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit nicht gefährdet werden. Das schließt die Mitlieferung entsprechender Dokumentationen, wie Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, sowie eine Anleitung zum Zusammenbau mit ein. Eine Gebrauchsanleitung muss nach Abs. 4 in deutscher Sprache vorliegen, wenn sie für den sicheren Gebrauch des Produkts notwendig ist. § 5 Abs. 1 regelt die Informationspflicht, die ein Hersteller für die von ihm in Verkehr gebrachten Produkte hat. Verbraucher sind so zu informieren, dass potenzielle Gefahren eines Produkts, die sich ohne entsprechende Hinweise nicht erkennen lassen, beurteilt werden können. Nach § 5 Abs. 3 wird die Informationspflicht der Händler mit eingeschlossen. Diese dürfen kein Produkt in den Verkehr bringen, von dem sie anhand vorliegender Informationen und ihrer Erfahrung wissen, dass es nicht den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht. Was bedeutet das GPSG für Unternehmen?Auf den ersten Blick erscheint das Gesetz als zusätzliche Belastung für Unternehmer. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, das nicht nur Verbraucherrechte gestärkt, sondern auch Hersteller und Händler in zweierlei Hinsicht geschützt werden:
Für Produkte die bereits auf der Grundlage anerkannter Technischer Normen produziert werden, wird im GPSG davon ausgegangen, dass diese bereits gesetzeskonform sind. Für Hersteller die schon auf anerkannte Technische Normen vertrauen, werden sich somit keine Änderungen ergeben. Technische Dokumentation leistet hinsichtlich Gesetzeskonformität einen wesentlichen Beitrag. Vielfach ist es nicht notwendig das Produkt als solches sicherer zu gestalten, als vielmehr Anwender und Händler besser zu informieren. Wichtig für Hersteller ist die Frage, wie eine gute Technische Dokumentation aussehen muss, um Verbraucher und Händler mit der Bedienung und der Montage vertraut zu machen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Zentrale Kriterien für gute Technische Dokumentation sind unter anderem:
Gute Technische Dokumentation vermag jedoch mehr als Gesetzeskonformität: Sie kann zum Informationsaustausch während des gesamten Produktlebens beitragen und damit wertvolle Informationen für Produktentwicklung, Kundenservice sowie Marketing und Vertrieb bereitstellen. Spezialisiertes Know-how ist gefragtDie Technikredaktion wächst mit dem GPSG zunehmend in die Rolle des Informationsvermittlers zwischen Verbrauchern, Händlern und Herstellern. Zum einen muss die Technikredaktion sich in die Position der Verbrauchern hineindenken, zum anderen muss sie das zu dokumentierende Produkt verstehen und mögliche Risiken erkennen. Diese Aufgaben erfordern umfassendes interdisziplinäres Wissen, um mit geeigneten Dokumentationsverfahren, großem sprachlichen und technischen Know-how sowie hoher Sozialkompetenz Informationen zielgruppengerecht und verständlich aufzubereiten. Zunehmend entwickelt sich die Technikredaktion zu einer spezialisierten Dienstleistung, die die genannten Kompetenzen vereint. FazitDas GPSG nimmt verstärkt die Hersteller in die Verantwortung, sichere Produkte auf den Markt zu bringen. In einem ersten Schritt mit erhöhten Aufwendungen verbunden, schützt es langfristig seriöse Hersteller vor Billiganbietern und möglichen Haftungsrisiken. Vielfach ist es nicht notwendig das Produkt als solches sicherer zu gestalten, als vielmehr Anwender und Händler entsprechend zu informieren. Das bedeutet, dass der Technischen Dokumentation durch das Gesetz eine besondere Bedeutung zu kommt. Es besteht darüber hinaus auch die Chance, über die gesetzliche Konformität hinaus Technische Dokumentation zu entwickeln, die sich für das gesamte Produktleben gewinnbringend einsetzen lässt. Das erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit Technischer Dokumentation und ihren Potenzialen. Hinsichtlich Technologieauswahl, Schulung oder Dokumentationserstellung kann es sich lohnen, den Kontakt mit erfahrenen Spezialisten aufzunehmen. Mit dem Artikel verknüpfte Schlagwörter: |
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